PALETTENFERTIGUNG
IPPC-HITZEBEHANDLUNG
Gesetzliche Bestimmungen für den Export machen es erforderlich, dass die Transportmittel entsprechend dem IPPC-Standard Holzverpackung (ISPM 15) wärmebehandelt werden müssen.Die Geschützte Werkstätte hat diese Befugnis zur Durchführung nach dem Pflanzenschutzgesetz und ist im Besitz einer vollautomatischen Holztrocknungsanlage, welche es uns ermöglicht, die Wärmebehandlung für den Export von Paletten und Verpackungen durchzuführen. Der genaue Behandlungsverlauf inkl. Protokoll kann in mehreren Sprachen ausgedruckt werden. Unsere vom Land Tirol vergebene Registernummer lautet AT-T8063.



